Vorschriften

Vorschriften:

1.Der Inhaber dieser Lizenz ist verpflichtet, die festgelegten Vorschriften einzuhalten.

2.Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle von Inhabern dieser Lizenz.

3.Alle Anweisungen von Vertretern des Vereins und offiziell anerkannten Stellen müssen strikt  befolgt werden.

4.Es ist verboten, das Wasser zu verschmutzen, das Ufer zu beschädigen oder Müll zu hinterlassen.

5.Einschränkungen für Fanggeräte:
 -das Angeln ist mit bis zu zwei Ruten gestattet.

6.Das Angeln ist eine Stunde nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang verboten. Nachtangeln ist das ganze        Jahr über möglich, wenn Sie eine spezielle Nachtfischer Erlaubnis besitzen.
Zu diesem Zweck steht eine begrenzte Anzahl von Lizenzen zur Verfügung, die nur an Mitglieder vergeben werden.

7.Es ist verboten, das Gelände mit Kraftfahrzeugen zu betreten. Eine Ausnahme sind Personen, die eine            Sondergenehmigung haben, die im Auftrag der Vereinigung ausgestellt wurde. Diese werden nur an Mitglieder der  HSV de Polder ausgegeben.

8.Es ist nicht erlaubt:
  - Fische mitzunehmen
  - zu übernachten, lediglich mit der Nachtfischer Erlaubnis (sieht Punkt 6)
  -ins Wasser zu gehen

9.Diese Erlaubnis kann von Vorstandsmitglieder zur Kontrolle angefordert werden.

10.Es gelten die Regeln der allgemeinen örtlichen Vorschriften

11.Im Falle eines Verstoßes gegen die genannten Vorschriften werden Sie dazu aufgefordert, das Gelände  Umgehend zu verlassen.

12.Innerhalb des Laichgebietes und dem direkten Umfeld darf nicht gefischt werden.

13.Grillen und offenes Feuer in jeglicher Form sind verboten.

14.Das Angeln erfolgt direkt am Wasser.
 Berücksichtigen Sie alle anderen Fischer und Angelplätz

15.Der Vorstand des HSV de Polder kann die in Punkt 1/15 enthaltenen Regelungen
  jederzeit ändern oder ergänzen